Hygieneschulung-2018
Direktvermarkter, Landfrauen auf Märkten, mit Hofladen oder Café?
Mitarbeiter im Lebensmittelbereich oder Akteur beim Kochen mit Kindern?
Hygienevorschriften gelten für jeden der mit Lebensmitteln zu tun hat, diese verkauft oder verarbeitet.
Nach einer Erstbelehrung durch die Gesundheitsämter und/oder Teilnahme an einer Hygieneschulung der Landwirtschaftskammer, ist eine zweijährig zu wiederholende Folgebelehrung nach § 43 IfSG Pflicht.
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ersetzt nicht die regelmäßige Belehrung nach § 4 Abs.2 Lebensmittelhygieneverordnung.
Aus diesem Grund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit und mit Förderung des Kreisverbandes der Landfrauen Nienburg e.V. im Grünen Zentrum, Vor dem Zoll 2, 31582 Nienburg regelmäßig eine Schulung für beide Vorgaben an.
Der Kreisverband der Landfrauen stellt entsprechendes Filmmaterial zur Verfügung. Außerdem gibt es diverse Informationen von Frau Zirotzki, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zum Schwerpunktthema in diesem Jahr.
Es lautet:
Hygiene – ist Öffentlichkeitsarbeit!?
Auswirkung unseres Handelns!
Gezielte Fragen können vorab eingereicht werden.
Die Kosten incl. Getränke betragen 30,- Euro pro Person.
Anmeldeformulare auf Anfrage bei Ellen Zirotzki, Telefon: 05021/9740149, E-Mail: ellen.zirotzki@lwk-niedersachsen.de